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Aus der Geschichte der Wik: Die Wiker Hafenprozesse in Kiel



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Mit den Kriegen um die Unabhängigkeit und Eigenstaatlichkeit Schleswig- Holsteins im letzten Jahrhundert (1848/51 sowie 1864/67), die in die Annexion Schleswig-Holsteins durch Preußen mündeten sowie mit dem vorwiegend aus marinestrategischen Gründen erfolgten Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals (1888/95) ergaben sich ernste Konflikte zwischen dem Deutschen Reich mit seiner im Rüstungswettlauf befindlichen Marine einerseits und der Stadt Kiel mit ihren zivilen hafenwirtschaftlichen Interessen andererseits.

Wie war die rechtliche und realpolitische Lage zur Jahrhundertwende?
Seit ihrer Gründung im Jahre 1242 hatte die Stadt Kiel erhebliche Rechte nicht nur bezüglich des eigentlichen Stadtgebietes (heute sog. Altstadt), sondern auch bezüglich des Kieler Hafen einschließlich großer Teile der Außenförde. Grundlagen der Rechte der Stadt Kiel waren:
1. die  auf lübischem Recht basierenden Bestimmungen der Gründungsurkunde der Stadt,
2. das Hafenprivileg durch Herzog Waldemar von Jütland (25.6.1334) und
3. die  Bestätigung des Hafenprivileges  durch König Christian (2.3.1461).

Diese Bestimmungen besagten u.a., daß zur Stadt Kiel auch der gesamte Hafen einschließlich der Ufer gehörte, und zwar von der Hörn bis zur Linie Bülk - Bottsand (!).
Diese rechtliche Voraussetzungen, die heute von Historikern allgemein als korrekt angesehen werden, kollidierten mit den Machtansprüchen der preußischen Besatzungsmacht schon zu Beginn des Krieges 1864. Das preußische Militär nahm sich ungeniert ohne Rücksicht auf Kiel, die Herzogtümer oder Bundesgenossen, was es brauchte. Hierbei ging es nicht nur um Nutzungsrechte vor allem der Hafenbereiche in der Wik wegen ihrer Nähe zum neuen Kanal, sondern auch um hoheitliche Aufgaben wie z.B. hafenpolizeiliche Befugnisse und Durchfahrtrechte an Land und auf dem Wasser, die der Stadt verweigert wurden.

So kam es zu insgesamt 3 Prozessen, der erste begann im Jahre 1899.
Die Probleme der Stadt trotz eindeutiger Rechtslage lagen in drei Bereichen:
1. Das Original der Gründungsurkunde ist - vermutlich seit dem 16. Jahrhundert - verloren, 1899 standen nur Kopien aus dem
    18. Jahrhundert zur Verfügung.
2. Die Interpretation der lateinischen Texte machte Schwierigkeiten, es war
    umstritten, welche Bedeutung die Privilegien im Detail hatten,
3. dem Königreich Preußen und dem Deutschen Reich, beides keine Rechtsstaaten  im heutigen Sinne, hatten  zunächst vor
    allem die Bedürfnisse der  Marine im Auge und waren an der Erfüllung der Rechte der Stadt wenig    interessiert, zumal
    wenn es Interessenkonflikte gab. Marineangehörige  waren außerdem damals keine Bürger des jeweiligen Standortes und
    daher  wenig am Wohl der Stadt interessiert.

Im Rahmen dreier Prozesse (die beiden ersten von 1899 bis 1904, der dritte 1934) versuchte die Stadt, ihre alten Rechte bezüglich des Hafens geltend zu machen.

Im Rahmen der Prozesse im Kaiserreich wurden 3 Gutachten angefertigt: ein Gutachten im Auftrage des Reiches, dies fiel pikanterweise zu Kiels Gunsten aus; ein zweites im Auftrage der Stadt widersprach den Zielen der Stadt und  ein drittes (Ober-)Gutachten anerkannte nur Teile der Kieler Ansprüche.

In der ersten Instanz, dem Landgericht, gewann Kiel 1902, in der zweiten Instanz vor dem Kieler Oberlandesgericht verlor die Stadt. Vor allem wegen des hohen Kostenrisikos verzichtete Kiel auf die wenig Erfolg versprechende Revision. Der 3. Prozeß im III. Reich ging - wenn wundert's - zugunsten des für den nächsten Krieg aufrüsteteten Nazireiches aus. Kiel stand und steht, was seine verbrieften alten  Hafenrechte betrifft, mit ziemlich leeren Händen da.
Die Geschichte des Kaiserreichs läßt keinen Zweifel, vor allem wenn man die Prozeßprotokolle liest, daß es sich von Anfang an um politische Prozesse handelte, die nicht rechtsstaatlichen Kriterien entsprachen. Dies gilt natürlich auch für den 3. Prozeß 1934.
Behauptungen, daß Kiels Hafen ohnehin keine zivile Bedeutung hatte, können durch geeignete Zahlen aus der vorpreußischen Zeit widerlegt werden. In den eisfreien Monaten der Ostsee wurde Kiel von Hunderten von Handelsseglern frequentiert, war der Kieler Handel bedeutender als vielfach angenommen. Immerhin war Kiel lange Hansestadt und gehört zu den wenigen Städten, die in allen 16 Städteverzeichnissen der Hanse im 14. und 15. Jahrhundert genannt werden. In preußischer Zeit wurde der zivile Handel erheblich zurückgedrängt. Es gibt viele Berichte, nach denen vor allem in der Kaiserzeit, aber auch unter Hitler die Marine die zivilen Nutzungen von Hafen und Küstenstreifen erheblich einschränkte, Gelände requirierte und den zivilen Handel behinderte. Ganze Werften mußten zugunsten der Marine umgesiedelt werden, Fischereiflotten verlegt und Bauernstellen niedergelegt werden.

Interessant und bezeichnend ist auch der Vergleich mit anderen Ostseestädten, die ähnliche Hafenprivilegien hatten und auch darum kämpfen mußten: Flensburg bekam 1881 seine Rechte am Hafen zugesprochen, Stralsund erhielt seine Rechte 1882 nach zwei Prozessen zugesprochen. Kolberg bekam seine Rechte nach Sieg in I. Instanz, ebenfalls vor Beginn der Kieler Hafenprozesse. Hamburg bekam sogar im III. Reich als Ausgleich für seine Handelseinschränkungen im Rahmen der Autarkie-Politik des Reiches große Teile des Umlandes zugesprochen ("Groß-Hamburg-Gesetz").

Die Folgen sind für Kiel bis heute spürbar, für die Wik ebenfalls. Das alte Bauerndorf am Hindenburgufer wurde im Laufe weniger Jahrzehnte zugunsten von Militäranlagen völlig zerstört. Der (Hafen-)Handel Kiels ging mit Aufbau der Marine und dem Bau des Kanals erheblich zurück. Die wirtschaftliche Blü|te Kiels im Kaiserreich war unmittelbar und ausschließlich mit der Rüstungshochkonjunktur verbunden. Die wichtigsten Hafenteile blieben unter der Hoheit der Marine. Schon nach dem 1. Weltkrieg hatte Kiel den Anschluß an die Entwicklung der Ostseehäfen durch die totale Abhängigkeit von der Marine verloren, wovon sich der Kieler Hafen bis heute nicht erholt hat. Dies gilt alledings weniger im Passagierbereich, sondern im Güterumschlag. Kein deutscher Hafen fertig so viele Passagiere jährlich ab wie der Kieler Hafen. Nur der Güterumschlag hinkt erheblich hinterher. Eine Folge der verfehlten einseitigen Politik des Kaiserreiches!



Literatur:

1. Akten des Stadtarchivs Kiel Nr. 28479  (2. Hafenprozeß 1934)

2. Rodenberg, Carl (Hrsg.): Akten zum Hafenprozeß der Stadt Kiel
   Mitteilungen der Gesellschaft Kieler Stadtgeschichte 23/1908

3. Wenzel, Rüdiger: Bevölkerung, Wirtschaft und Politik im kaiserlichen Kiel  zwischen 1870 und 1914 Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte  Sonderveröffentlichung 7       Kiel 1978

4. Kieler Anzeiger Sonderausgabe 1998



(c) Pieper-Wöhlk 2/2002


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