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Aus der Geschichte der Wik: Die Wiker Hafenprozesse in Kiel
Mit den Kriegen um die Unabhängigkeit und Eigenstaatlichkeit Schleswig- Holsteins im letzten Jahrhundert (1848/51 sowie 1864/67), die in die Annexion Schleswig-Holsteins durch Preußen mündeten sowie mit dem vorwiegend aus marinestrategischen Gründen erfolgten Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals (1888/95) ergaben sich ernste Konflikte zwischen dem Deutschen Reich mit seiner im Rüstungswettlauf befindlichen Marine einerseits und der Stadt Kiel mit ihren zivilen hafenwirtschaftlichen Interessen andererseits.
Wie war die rechtliche und realpolitische Lage
zur Jahrhundertwende?
Seit ihrer Gründung im Jahre 1242 hatte
die Stadt Kiel erhebliche Rechte nicht nur bezüglich des eigentlichen
Stadtgebietes (heute sog. Altstadt), sondern auch bezüglich des Kieler
Hafen einschließlich großer Teile der Außenförde.
Grundlagen der Rechte der Stadt Kiel waren:
1. die auf lübischem Recht basierenden
Bestimmungen der Gründungsurkunde der Stadt,
2. das Hafenprivileg durch Herzog Waldemar
von Jütland (25.6.1334) und
3. die Bestätigung des Hafenprivileges
durch König Christian (2.3.1461).
Diese Bestimmungen besagten u.a., daß
zur Stadt Kiel auch der gesamte Hafen einschließlich der Ufer gehörte,
und zwar von der Hörn bis zur Linie Bülk - Bottsand (!).
Diese rechtliche Voraussetzungen, die heute
von Historikern allgemein als korrekt angesehen werden, kollidierten mit
den Machtansprüchen der preußischen Besatzungsmacht schon zu
Beginn des Krieges 1864. Das preußische Militär nahm sich ungeniert
ohne Rücksicht auf Kiel, die Herzogtümer oder Bundesgenossen,
was es brauchte. Hierbei ging es nicht nur um Nutzungsrechte vor allem
der Hafenbereiche in der Wik wegen ihrer Nähe zum neuen Kanal, sondern
auch um hoheitliche Aufgaben wie z.B. hafenpolizeiliche Befugnisse und
Durchfahrtrechte an Land und auf dem Wasser, die der Stadt verweigert wurden.
So kam es zu insgesamt 3 Prozessen, der erste
begann im Jahre 1899.
Die Probleme der Stadt trotz eindeutiger Rechtslage
lagen in drei Bereichen:
1. Das Original der Gründungsurkunde
ist - vermutlich seit dem 16. Jahrhundert - verloren, 1899 standen nur
Kopien aus dem
18. Jahrhundert zur Verfügung.
2. Die Interpretation der lateinischen Texte
machte Schwierigkeiten, es war
umstritten, welche Bedeutung
die Privilegien im Detail hatten,
3. dem Königreich Preußen und dem
Deutschen Reich, beides keine Rechtsstaaten im heutigen Sinne, hatten
zunächst vor
allem die Bedürfnisse
der Marine im Auge und waren an der Erfüllung der Rechte der
Stadt wenig interessiert, zumal
wenn es Interessenkonflikte
gab. Marineangehörige waren außerdem damals keine Bürger
des jeweiligen Standortes und
daher wenig am Wohl
der Stadt interessiert.
Im Rahmen dreier Prozesse (die beiden ersten von 1899 bis 1904, der dritte 1934) versuchte die Stadt, ihre alten Rechte bezüglich des Hafens geltend zu machen.
Im Rahmen der Prozesse im Kaiserreich wurden 3 Gutachten angefertigt: ein Gutachten im Auftrage des Reiches, dies fiel pikanterweise zu Kiels Gunsten aus; ein zweites im Auftrage der Stadt widersprach den Zielen der Stadt und ein drittes (Ober-)Gutachten anerkannte nur Teile der Kieler Ansprüche.
In der ersten Instanz, dem Landgericht, gewann
Kiel 1902, in der zweiten Instanz vor dem Kieler Oberlandesgericht verlor
die Stadt. Vor allem wegen des hohen Kostenrisikos verzichtete Kiel auf
die wenig Erfolg versprechende Revision. Der 3. Prozeß im III. Reich
ging - wenn wundert's - zugunsten des für den nächsten Krieg
aufrüsteteten Nazireiches aus. Kiel stand und steht, was seine verbrieften
alten Hafenrechte betrifft, mit ziemlich leeren Händen da.
Die Geschichte des Kaiserreichs läßt
keinen Zweifel, vor allem wenn man die Prozeßprotokolle liest, daß
es sich von Anfang an um politische Prozesse handelte, die nicht rechtsstaatlichen
Kriterien entsprachen. Dies gilt natürlich auch für den 3. Prozeß
1934.
Behauptungen, daß Kiels Hafen ohnehin
keine zivile Bedeutung hatte, können durch geeignete Zahlen aus der
vorpreußischen Zeit widerlegt werden. In den eisfreien Monaten der
Ostsee wurde Kiel von Hunderten von Handelsseglern frequentiert, war der
Kieler Handel bedeutender als vielfach angenommen. Immerhin war Kiel lange
Hansestadt und gehört zu den wenigen Städten, die in allen 16
Städteverzeichnissen der Hanse im 14. und 15. Jahrhundert genannt
werden. In preußischer Zeit wurde der zivile Handel erheblich zurückgedrängt.
Es gibt viele Berichte, nach denen vor allem in der Kaiserzeit, aber auch
unter Hitler die Marine die zivilen Nutzungen von Hafen und Küstenstreifen
erheblich einschränkte, Gelände requirierte und den zivilen Handel
behinderte. Ganze Werften mußten zugunsten der Marine umgesiedelt
werden, Fischereiflotten verlegt und Bauernstellen niedergelegt werden.
Interessant und bezeichnend ist auch der Vergleich mit anderen Ostseestädten, die ähnliche Hafenprivilegien hatten und auch darum kämpfen mußten: Flensburg bekam 1881 seine Rechte am Hafen zugesprochen, Stralsund erhielt seine Rechte 1882 nach zwei Prozessen zugesprochen. Kolberg bekam seine Rechte nach Sieg in I. Instanz, ebenfalls vor Beginn der Kieler Hafenprozesse. Hamburg bekam sogar im III. Reich als Ausgleich für seine Handelseinschränkungen im Rahmen der Autarkie-Politik des Reiches große Teile des Umlandes zugesprochen ("Groß-Hamburg-Gesetz").
Die Folgen sind für Kiel bis heute spürbar,
für die Wik ebenfalls. Das alte Bauerndorf am Hindenburgufer wurde
im Laufe weniger Jahrzehnte zugunsten von Militäranlagen völlig
zerstört. Der (Hafen-)Handel Kiels ging mit Aufbau der Marine und
dem Bau des Kanals erheblich zurück. Die wirtschaftliche Blü|te
Kiels im Kaiserreich war unmittelbar und ausschließlich mit der Rüstungshochkonjunktur
verbunden. Die wichtigsten Hafenteile blieben unter der Hoheit der Marine.
Schon nach dem 1. Weltkrieg hatte Kiel den Anschluß an die Entwicklung
der Ostseehäfen durch die totale Abhängigkeit von der Marine
verloren, wovon sich der Kieler Hafen bis heute nicht erholt hat. Dies
gilt alledings weniger im Passagierbereich, sondern im Güterumschlag.
Kein deutscher Hafen fertig so viele Passagiere jährlich ab wie der
Kieler Hafen. Nur der Güterumschlag hinkt erheblich hinterher. Eine
Folge der verfehlten einseitigen Politik des Kaiserreiches!
1. Akten des Stadtarchivs Kiel Nr. 28479 (2. Hafenprozeß 1934)
2. Rodenberg, Carl (Hrsg.): Akten zum Hafenprozeß
der Stadt Kiel
Mitteilungen der Gesellschaft
Kieler Stadtgeschichte 23/1908
3. Wenzel, Rüdiger: Bevölkerung, Wirtschaft und Politik im kaiserlichen Kiel zwischen 1870 und 1914 Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Sonderveröffentlichung 7 Kiel 1978
4. Kieler Anzeiger Sonderausgabe 1998
Zu diesem Thema ist von den gleichen Autoren ein Artikel in
ähnlicher Form im Kieler Anzeiger erschienen!