
Uwe Jens Lornsen und das Verfassungswerk in Schleswigholstein
Wer in vielen Städten des Landes den Namen Lornsen hört, denkt an Straßen , nur wenige an den Mann, der die politische Entwicklung unseres Landes maßgeblich beeinflußt hat, der Grundlagen zu schleswig-holsteinischer Demokratie gelegt hat, als in Bayern Ludwig II (für den weniger weltläufigen Leser: das ist der mit dem Schloß Neuschwanstein usw.) noch nicht einmal geboren, geschweige denn überstanden war. Lornsen wurde als Kind in einer alten Sylter Familie 1793 in Keitum geboren, seine Vorfahren waren Seefahrer. Doch der junge Uwe Jens fuhr nicht zur See, sondern studierte u.a. an der Kieler Universität Jurisprudenz. Sowohl als Student als auch als Beamter der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen, der für die Herzogtümer zuständigen Behörde im dänischen Gesamtstaat , hatte Lornsen sich fundamentale Kenntnisse über die Verwaltungsprobleme der aus dem Königreich Dänemark und den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg bestehenden Monarchie sowie die verfassungsrechtlichen und freiheitlich-demokratischen Entwicklungen in Europa erwerben können. Als er 1830 zum Landvogt auf seiner Heimatinsel Sylt ernannt worden war, trat er mit einem Verfassungsentwurf für Schleswig-Holstein auf die Bühne von Politik und Geschichte. Zusammen mit Freunden hatte er versucht, die Erfahrungen aus der französischen Julirevolution, des polnischen Aufstandes und deutscher liberaler und demokratischer Bewegungen für die Zukunft Schleswig-Holsteins umzusetzen. Um den Bestrebungen dänischer Nationalisten, Schleswig von Holstein zu trennen und ersteres dem Königreich Dänemark einzugliedern, entgegenzutreten, schrieben Lornsen und seine Freunde „Schleswigholstein“, als den Landesnamen in einem Wort, ohne Bindestrich, als wäre es ein Herzogtum, nicht zwei mit ohnehin anderen politischen Rechten und Pflichten, aber auch Problemen. Allerdings, und darauf begründeten sich Ansprüche und Pläne der „Schleswigholsteiner“ galt natürlich immer noch das „Up ewich ungedeelt“ des Vertrages von Ripen/Ribe von 1460, der ein Zusammenbleiben der beiden Herzogtümer garantieren sollte. Die eindrucksvolle Verfassungsschrift Lornsens wurde in einer Auflage von rund 9000 Stück gedruckt und innerhalb kurzer Zeit im ganzen Lande verteilt. Ziel der Repräsentativverfassung Lornsens (und seiner Freunde) war die Umbildung des dänischen Gesamtstaates in eine konstitutionelle Doppelmonarchie aus dem Königreich Dänemark einerseits und den - eng verbundenen - Herzogtümern andererseits. Wichtige - zum Teil 1946 verwirklichte - Elemente der Lornsenschen Verfassung waren die Einrichtung eines Parlamentes, einer Regierung in Kiel („Oberster Staatsrath“), die Trennung von Justiz und Administration, die Errichtung eines obersten Justizhofes in (der Stadt) Schleswig (vergleichbar dem Oberlandesgericht heutiger Zeit) und die Verlegung sämtlicher Landescollegien, d.h. der Verwaltungsbehörden „Schleswigholsteins“, von Kopenhagen nach Kiel. Als Monarch an der Spitze der Doppelmonarchie sah Lornsen - zumindest für die Lebenszeit des damaligen dänischen Königs, der ja auch Herzog von Schleswig und Holsteins war - vor, daß dieser als „Königherzog“ Landesvater sowohl Dänemarks („König Friedrich VI.“) als „Schleswigholsteins“ („Herzog Friedrich“) sein sollte. Dieser Herrscher sollte laut Verfassungsentwurf „kein gemachter, sondern ein geborner Bürgerkönig“ sein. „Nur der König und der Feind sey uns gemeinschaftlich.“, heißt es in der Verfassung in dem letzten, allgemeinen Teil. Gemeint war natürlich der König von Dänemark und gleichzeitige Herzog von Schleswigholstein. Diese Formulierung wurde später in der preußischen Zeit gerne zitiert, allerdings in der Art, daß man das Zitat so verstehen mußte, als wäre der preußische König gemeint, was für Lornsen allerdings undenkbar war. Lornsens Vorstellungen beschränken sich zunächst auf zwei wesentliche Grundziele: die Trennung der Herzogtümer von Dänemark bei gleichzeitiger enger Verbindung Schleswigs mit Holstein (und Lauenburg, seit 1815 im dänischen Gesamtstaat) allerdings im Rahmen einer dänisch-schleswigholsteinischen Doppelmonarchie. Wenn sich Lornsen einen Anschluß Schleswigholsteins an ein geeintes Deutschland vorgestellt hat, dann sicher nicht als preußische Provinz, da wären er und sein Land - gemessen am Verfassungsentwurf von 1830 - vom Regen in die Traufe gekommen. Es gibt ein Zitat allerdings, das gerne als Beleg für Lornsens angebliche deutsch-nationale Ziele genommen wird: an einer Stelle des Verfassungsentwurfes taucht das Wort Deutschlands auf, Lornsen spricht von seinem Land als der „blühensten Provinz Deutschlands“. Diese und die vorhergehenden Formulierungen sind allerdings stark angelehnt an Formulierungen des Führers der belgischen Freiheitsbewegung und eher als kontrastierende kämpferische Antwort auf ein Zitat des dänischen Nationalisten Guldberg zu sehen, der gesagt haben soll, daß die „Schleswigholsteiner“ Dänen werden sollten, damit „sie doch etwas werden“. Lornsen mußte für seine politische Arbeit mit Festungshaft (in Friedrichsort und Rendsburg) sowie Entfernung aus dem Amt büßen, 1938 nahm er sich am Genfer See das Leben, was in Dänemark mit Hohn und Spott gefeiert wurde. Sein Verfassungsentwurf begründete die Verfassung Schleswig-Holsteins, die nach der Erhebung 1848 von der provisorischen Regierung in Kraft gesetzt wurde und beeinflußt die politische Wirklichkeit und das Denken der Schleswig-Holsteinischen Demokratie noch heute. Er ist somit der Vater der - bezogen auf das Deutschland in den heutigen Grenzen - ersten funktionierenden demokratischen Verfassung, einer der größten Söhne unseres Landes.
Abbildung:
Uwe Jens Lornsen (1793 bis 1838), zeitgenössische
Darstellung